Vertragsbedingungen

Mit dem Betreuungsvertrag verpflichten sich die Eltern, dass ihr Kind für die Dauer eines Schuljahres am Ganztagsangebot teilnimmt und die entsprechenden Beiträge bezahlt werden.

 

Überschreiten die Anmeldungen die vorhandenen Plätze, eröffnet die VHS Lippe West eine Warteliste.

Eine Kündigung ist immer nur zum Ende eines Schuljahres möglich.

 

Eine regelmäßige Teilnahme am Betreuungsangebot im offenen Ganztag ist durch die Vorgaben des Landes (BASS – ‚Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW‘) verpflichtend.

 

Der zu zahlende Elternbeitrag für die OGS richtet sich nach dem Elterneinkommen und beträgt zurzeit 60,- € bis 170,- € pro Kind im Monat. Für Geschwisterkinder ist der halbe Monatsbeitrag zu zahlen. Bei einem Bruttoeinkommen unter 19.000,-€ im Jahr ist der Elternbeitrag frei.

 

Zusätzlich wird für das Mittagessen ein monatlicher Betrag von 54,90€ erhoben - Einkommensschwache Familien können bei der Finanzierung des Essengeldes von der Gemeinde, dem Kreis, den örtlichen Sozialämtern und Jobcentern mit den Leistungen aus dem Bildungspaket "Bildung und Teilhabe" unterstützt werden.

 

Für die Randstundenbetreuung beträgt der Elternbeitrag 55,- € im Monat. Hier gibt es keine Geschwisterermäßigung. Auch ist eine Hausaufgabenbetreuung und die Mittagsverpflegung nicht mit inbegriffen.

 

Die Beiträge werden vom Träger in Monatsraten vom Konto der Erziehungsberechtigten eingezogen.